Formalitäten

Formalitäten und sonstige Maßnahmen, die bei einem Sterbefall zu erledigen sind und die wir gerne für Sie übenehmen.

Die gelisteten Formalitäten sollten grundsätzlich dem Bestattungsunternehmen übertragen werden

  • den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
  • die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
  • Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
  • Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
  • Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
  • Sarggebinde bestellen
  • Bestellung von Kränzen und Handsträußen
  • Trauerbriefe und Danksagungen bestellen
  • Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
  • Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
  • dem Pfarrer oder einem Redner Kenntnis geben
  • evtl. Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
  • Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und ggf. mit berufsständischen Organisationen
  • Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  • Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
  • Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)

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  • Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
  • Trauerkleidung kaufen
  • Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
  • Versorgung der Haustiere
    Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Umbestellung der Post
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
  • Regulierung der Heizungsanlage
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigung der Kunden
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst


Die obige Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein. Der Bestatter Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei allen auftretenden Fragen.

Anmerkung:
Die Ausführungen sind der Broschüre "Ratgeber bei Trauerfällen I und II" von Conrad W. Schormann entnommen bzw. der Trauerkultur, zu beziehen über den Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH.