Formalitäten und sonstige Maßnahmen, die bei einem Sterbefall zu erledigen sind und die wir gerne für Sie übenehmen.
Die gelisteten Formalitäten sollten grundsätzlich dem Bestattungsunternehmen übertragen werden
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Sarggebinde bestellen
- Bestellung von Kränzen und Handsträußen
- Trauerbriefe und Danksagungen bestellen
- Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
- Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
- dem Pfarrer oder einem Redner Kenntnis geben
- evtl. Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
- Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und ggf. mit berufsständischen Organisationen
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf eine Seitenzahl oder auf "Weiter"
- Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
- Trauerkleidung kaufen
- Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Wohnung kündigen
- Telefon und Zeitungen abbestellen
- Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
- Versorgung der Haustiere
Versorgung der Blumen und Pflanzen - Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
- Fälligkeit von Terminzahlungen
- Regulierung der Heizungsanlage
- Abstellen von Gas und Wasser
- Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigung der Kunden
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
- Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
Die obige Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein. Der Bestatter Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei allen auftretenden Fragen.
Anmerkung:
Die Ausführungen sind der Broschüre "Ratgeber bei Trauerfällen I und II" von Conrad W. Schormann entnommen bzw. der Trauerkultur, zu beziehen über den Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH.